Mauss hält Düe für schuldig
Hannoversche Allgemeine Zeitung Nr. 149 29.06.2000
Hannover (sw). Der frühere BKA-Agent Werner
Mauss hält den Juwelier René Düe für „überführt“, einen
Versicherungsbetrug begangen zu haben. Mauss verteidigt
seine Methoden, die er 1982 als verdeckter Ermittler gegen
Düe angewandt hat:
„Ich habe keine Fehler gemacht.“
Der spektakuläre Juwelenfund in der Altstadt hat wieder für
Spannung im Kriminalfall Düe gesorgt. Jetzt äußert sich auch
der Agent Werner Mauss, der 1982 eine zentrale Figur in dem
Fall war. Unter dem Decknamen Claude machte er sich an den
Juwelier heran, um ihm Versicherungsbetrug nachzuweisen.
Mauss wurde später enttarnt – und hat seitdem den Ruf, mit
unsauberen Methoden zu arbeiten.
In die Schlagzeilen gerät Mauss immer wieder. Zuletzt wurde
er 1998 in Kolumbien wegen des Vorwurfs angeklagt, er habe
ohne Wissen der Regierung Geiseln von Guerillas freigekauft.
Am Ende stand ein Freispruch.
Mauss macht bis heute ein Geheimnis aus seiner Person. Die
Frage nach seinem Wohnort beantwortet er kurz: „In
Deutschland“: Hat er im Fall Düe bis heute seine Finger im
Spiel?
Fragen danach weist Mauss entrüstet zurück. HAZ-Redakteur
Stefan Wittke hat mit Werner Mauss gesprochen.
Der angeblich geraubte Schmuck von René Düe wurde in der
früheren Werkstatt seines Vaters gefunden. Ist das ein
später Triumph für Sie?
Ich habe mich in meinen mehr als 30 Jahren Arbeit als
verdeckter Ermittler nie als Triumphator gefühlt. Das ist
auch heute nicht anders. Richtig ist, dass durch den Fundort
der ursprüngliche Verdacht von Polizei, Staatsanwalt und
Landeskriminalamt bestätigt wurde. Düe hatte den
Raubüberfall vorgetäuscht, er ist überführt.
Sie haben direkt mit dem Fall schon längst nichts mehr zu
tun, warum interessiert Sie die Sache überhaupt noch?
Im Fall Düe wurde ich jahrelang zu Unrecht von bestimmten
Journalisten kriminalisiert. Jetzt dürfte das
Ermittlungsergebnis von damals bestätigt sein. Ich habe
selbstverständlich großes Interesse, dass öffentlich bekannt
wird, dass die damals von der Polizei und von mir
durchgeführten Ermittlungen berechtigt und gesetzeskonform
waren. Staatsanwalt Hans-Jürgen Grasemann hat im
Braunschweiger Verfahren erreicht – zu Unrecht, wie sich
heute endgültig herausgestellt hat -, dass Düe
freigesprochen und die Polizei später wegen Verfolgung des
angeblich unschuldigen Düe angeklagt wurde. Darunter haben
die Beamten und auch ich sehr gelitten.
Sie gelten in diesem Kriminalfall als Schlüsselfigur, nicht
zuletzt aufgrund Ihrer Ermittlungen wurde Düe in Hannover
zunächst verurteilt, später in Braunschweig aber
freigesprochen. Das hannoversche Verfahren sei von
„Manipulationen“ gekennzeichnet gewesen, heißt es in
Braunschweig noch heute. Welche Fehler haben Sie damals
gemacht?
Als verdeckter Ermittler habe ich meine Erfahrung und mein
psychologisches Wissen eingesetzt, um den Fall Düe
konspirativ zu öffnen. Geführt hat die Ermittlungen das
Landeskriminalamt. Das ergibt sich schon daraus, dass ich
nur eine Spur von sehr vielen verfolgt habe. Ich habe nur
den direkten Kontakt zu Düe bearbeitet, und alle meine
Maßnahmen waren vorher mit Polizei und Staatsanwaltschaft
abgestimmt und genehmigt. Ich bin deshalb der Auffassung,
dass ich keine Fehler gemacht habe.
Sind Sie denn immer noch davon überzeugt, dass Ihre Methoden
und die der Polizei rechtsstaatlich korrekt waren?
Meine Methoden waren korrekt. Wenn Sie auf den so genannten
Lauschangriff gegen Düe in Frankreich anspielen, sage ich:
Ja, Düe ist abgehört worden, aber nur im Ausland und auch
nicht von mir, sondern von der Polizei. Das geschah, soweit
mir bekannt, auf Grundlage eines Rechtshilfeersuchens an
Frankreich unter Mitwirkung eines französischen
Untersuchungsrichters. Dass derartige Maßnahmen damals in
Deutschland angreifbar waren, war mir nicht bekannt. Nach
der heutigen Gesetzeslage wären solche Einsätze wohl auch in
Deutschland zulässig.
Das Land Niedersachsen hat Düe nach seinem Freispruch einen
hohen Schadenersatz für seine mehr als zweijährige Haft
gezahlt. Wie bewerten Sie diese Entscheidung aus heutiger
Sicht?
René Düe war im Jahr 1983 in erster Instanz zu sieben Jahren
verurteilt worden. Nach dem Freispruch 1989 hat das
Landgericht Hannover 1992 seine Klage wegen Schadenersatz
gegen die Mannheimer Versicherung wegen „arglistiger
Täuschung“ abgewiesen. Das Urteil wurde durch den BGH
bestätigt. Die Richter sahen Düe als überführt an, weil er
mir 1982 Schmuckstücke übergeben hatte, die er zuvor als
geraubt gemeldet hatte. Wegen dieses Urteils hatte er alle
Schadenersatzansprüche verwirkt. Mir ist es unerklärlich,
dass das Land Niedersachsen Düe trotzdem einen Betrag von
2,5 Millionen Mark gezahlt hat.
Was denken Sie, was die Staatsanwaltschaft Hannover heute
tun muss, um den Fall Düe endgültig aufzuklären?
Ich glaube, die Polizei und die Staatsanwaltschaft haben die
richtigen Schritte eingeleitet, die bestätigen werden, dass
die von ihren Kollegen damals vorgelegten
Ermittlungsergebnisse richtig waren. Nachgegangen werden
muss aus meiner Sicht noch den Hinweisen auf den angeblichen
Mordauftrag in der Türkei.
Wenn Sie den in Istanbul verhandelten Mordfall ansprechen,
heißt das doch, dass sie René Düe nicht nur
Versicherungsbetrug, sondern auch die Beteiligung an einem
Mord zutrauen.
Ich habe Düe als geschickt agierenden Betrüger erlebt. Er
hat 1982 kaltblütig versucht, den Verdacht von sich auf
seinen Hauptlieferanten in New York zu lenken. Ob Düe auch
imstande ist, einen Mordauftrag zu geben, weiß ich nicht.
Glauben Sie, dass die Staatsanwaltschaft Sie demnächst noch
einmal als Zeuge vernehmen wird?
Das kann ich nicht sagen. Ich sehe jedenfalls kein Problem
darin, mein Wissen über den Fall jederzeit zu Protokoll zu
geben.